Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Gültig ab 05.09.2025
Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die teilweise entgeltliche Nutzung der über die Webseite (https://login.partprinz.de/) angebotenen Dienste sowie die dazu bereitgestellten Leistungen und Funktionalitäten („Plattform“). Bestimmte Leistungen und Funktionalitäten stehen nicht allen Nutzern zur Verfügung. Für die Nutzung der Plattform ist die Erstellung eines PartPrinZ-Accounts erforderlich.
1.2 Die AGB unterteilen sich in verschiedene Abschnitte:
1.2.1 Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen
1.2.2 Abschnitt B: Rechtsverhältnis des Einkäufers und Herstellers zur Plattform
1.2.3 Abschnitt C: Vertragsverhältnis zwischen Einkäufer und Hersteller
1.2.4 Abschnitt D: Allgemeine Nutzungsbedingungen
1.2.5 Abschnitt E: Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Die einzelnen Abschnitte umfassen eigene Geltungsbereiche und regeln das Verhältnis der jeweiligen Nutzer zur Plattform, zu PartPrinZ („Betreiber“) und untereinander.
1.3 Die Regelungen des Abschnitt A gelten uneingeschränkt für alle Nutzer und Abschnitte, soweit in den nachstehenden Abschnitten keine abweichenden Vorgaben getroffen wurden.
1.4 Die in diesen AGB enthaltenen Bedingungen gelten, sofern nachstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich. Bedingungen der Nutzer oder Dritter im Verhältnis zum Betreiber finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber seine Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Betreiber auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Vertragsbedingungen der Nutzer oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Definitionen
2.1 „Anfrage“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet die von einem „Einkäufer“ erstellte Aufforderung zur Abgabe verbindlicher „Angebote“ eines „Herstellers“ für konkret spezifizierte, herzustellende und zu liefernde Zerspanungsteile unter konkreter Beschreibung des „Vertragsgegenstandes“.
2.2 „Angebot“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt das verbindlich und bindend im Sinne von § 145 Abs. 1 BGB von einem „Hersteller“ auf eine „Anfrage“ abgegebene konkrete Angebot mit Angaben zu Preis, Menge, unverbindlicher Lieferzeit und sonstigen Vertragsbedingungen, die in den Vertrag zwischen „Einkäufer“ und „Hersteller“ einbezogen werden sollen.
2.3 „PartPrinZ-Account“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet den für die Nutzung der Plattform angelegten technischen Zugang, der einem Nutzer zugeordnet ist und den Zugriff auf die Plattform durch einen Nutzer ermöglicht.
2.4 „Bestellung“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt die Annahme eines „Angebotes“ durch den Einkäufer über die Plattform.
2.5 „Betreiber“ im Sinne dieser Bedingungen ist der Anbieter, Urheber und Entwickler der webbasierten und in einem Rechenzentrum gehosteten Softwarelösung der „Plattform“ nach Ziff. 1.1 dieses Abschnitts.
2.6 „Einkäufer“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt eine gewerblich, geschäftlich oder fiskalisch tätige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung des Privatrechts oder öffentlichen Rechts, die am Markt über die „Plattform“ konkret für sie herzustellende und von ihr weiterverwendete oder weiterverarbeitete Zerspanungsteile nachfragt.
2.7 „Hersteller“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt eine gewerblich tätige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die im Bereich der Fertigung von Zerspanungsteilen tätig ist und die vom „Einkäufer“ nachgefragten Zerspanungsteile herstellen kann.
2.8 „Liefervertrag“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt den zwischen dem „Einkäufer“ und „Hersteller“ bei vertrags- und zweckentsprechender Nutzung der Plattform über den „Vertragsgegenstand“ zustande gekommenen Vertrag.
2.9 „Modul“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt die je für einen „Einkäufer“ und „Hersteller“ durch den „Betreiber“ über die „Plattform“ bereitgestellten Funktionalitäten.
2.10 „NDA“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet eine Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtung zum Schutz von über die „Plattform“ ausgetauschten „vertraulichen Informationen“ im Sinne des Abschnitt E.
2.11 „Nutzer“ im Sinne dieser Bedingungen ist der jeweilige „Einkäufer“ oder „Hersteller“, der einen „PartPrinZ-Account“ auf der Plattform registriert hat, oder ein von ihm autorisierter Mitarbeiter oder sonstiger Bevollmächtigter.
2.12 „PartPrinZ“ ist der „Betreiber“ der „Plattform“.
2.13 „Plattform“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet die vom „Betreiber“ konzipierte und entwickelte Software, die in ihrer Gesamtheit unter der in Ziff. 1.1 dieses Abschnittes bezeichneten Webseite abgerufen und durch die „Nutzer“ vertragsgerecht und zweckentsprechend genutzt werden kann.
2.14 „Vertragsgegenstand“ im Sinne dieser Bedingungen beschreibt das oder die vom „Einkäufer“ in seiner „Anfrage“ nach Material, Verarbeitungstechnologie, Maße, Toleranz, Zertifizierungen und durch eine beigefügte technische Zeichnung und digitale Dateien (etwa STEP-Datei) spezifizierte/s Zerspanungsteil/e, die der „Hersteller“ aufgrund eines über die „Plattform“ geschlossenen Vertrages herstellen und liefern wird.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Über die vom Betreiber bereitgestellte Plattform können Nutzer derzeit Zerspanungsteile, wie Dreh- und Frästeile, über definierte Prozesse anfragen, anbieten und Verträge über die Lieferung von Zerspanungsteilen mit anderen Nutzern der Plattform abschließen. Auf der Plattform können sich Nutzer in ihrer Eigenschaft als Einkäufer oder Hersteller im vorbezeichneten Umfang betätigen und die dazu notwendigen Informationen und Angaben austauschen. Der Betreiber stellt den Nutzern nach Maßgabe dieser AGB die notwendigen Funktionen als Module zur zweckentsprechenden Plattformnutzung zur Verfügung. Der Betreiber wird selbst weder als Einkäufer noch als Hersteller tätig und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der Plattform geschlossenen Verträge.
3.2 Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung voraus. Die Nutzung der Plattform ist für Einkäufer kostenfrei, für Hersteller mit Abschluss eines Liefervertrages oder der Inanspruchnahme weiterer Services kostenpflichtig. Durch die Registrierung eines PartPrinZ-Accounts kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber nach den Bestimmungen in Abschnitt B ein Vertrag über die Nutzung der Plattform und der Software zustande. Das nach Satz 3 begründete Vertragsverhältnis erstreckt sich nicht auf solche Dritte, denen durch einen berechtigten Nutzer der Zugang zum PartPrinZ-Account gewährt wurde, um im Namen des Nutzers auf Grundlage eines wirksamen Beschäftigungs-, Anstellungs- und/oder Arbeitsverhältnisses die Software zweckentsprechend zu nutzen. Zwischen dem Dritten und dem Betreiber kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Einzelheiten sich nach Abschnitt D richten.
3.3 Die vom Betreiber bereitgestellte Plattform dient der Ermöglichung der wechselseitigen Kontaktaufnahme, Anbahnung von Rechtsgeschäften sowie des unmittelbaren Vertragsschlusses zwischen Einkäufern und Herstellern auf Grundlage eines definierten Anfrage- und Angebotsprozesses. Verträge über die Herstellung und Lieferung von Zerspanungsteilen kommen ausschließlich zwischen den Einkäufern und Herstellern zustande. Der Betreiber stellt hierzu die notwendigen technischen Bedingungen zur Verfügung, um den nach Abschnitt C definierten Vertragsschluss zu ermöglichen.
3.4 Bei der Plattform handelt es sich um eine webbasierte Software, die für eine Vielzahl von Nutzern bereitgestellt und entwickelt wird. Der Betreiber schuldet keine Anpassung der Software und Plattform, insbesondere einzelner Prozesse, auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Nutzer oder konkrete IT-Umgebungen der Nutzer.
3.5 Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Plattform und die Software zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Betreibers zumutbar ist, dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten entstehen, und die Änderungen dem Zweck dienen, die Plattform an die technischen Entwicklungen, geänderte Nutzerzahlen, Nutzerverhalten, gesetzliche Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Nutzererwartungen und Sicherheitsanforderungen anzupassen.
3.6 Der Betreiber kann die Nutzung der Plattform zeitweise einschränken, wenn dies im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der IT-technischen Systeme des Betreibers, eines Dienstleisters oder der Nutzer erforderlich ist. Der Betreiber wird hierbei auf die Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen. Weitere Details ergeben sich aus Abschnitt B.
4. Änderung der AGB
4.1 Der Betreiber kann dem Nutzer mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail) oder Schriftform eine Änderung der AGB mitteilen. Die dem Nutzer mitgeteilte Änderung dieser AGB tritt nur in Kraft, wenn der Nutzer den Änderungen wie folgt zustimmt:
4.1.1 Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet der Betreiber den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.
4.1.2 Handelt es sich bei der vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber dem Betreiber in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert der Betreiber den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers.
4.2 Wesentlich sind solche Änderungen (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der Plattform oder über Laufzeit und Kündigung), die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Nutzers verschieben oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkommen würden. Änderungen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellen keine wesentlichen Änderungen dar.
4.3 Eine Änderung der AGB liegt nicht vor, wenn in den nachstehenden Abschnitten der Betreiber über ein Vertragsanpassungsrecht nach billigem Ermessen verfügt.
5. Referenznennung; Übertragung des Vertrages
5.1 Während der Laufzeit des Nutzungsvertrages ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer auf Websites oder in Marketingunterlagen als Referenzkunden zu benennen. Der Betreiber beachtet etwaige Markenrechtsrichtlinien des Nutzers, sofern diese vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber wird sich zu Art und Umfang der Referenzkundennennung mit dem Nutzer abstimmen und die Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
5.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Nutzungsvertrag oder einzelne Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen (mit Ausnahme seiner verbundenen Unternehmen), es sei denn der Betreiber stimmt dieser Übertragung zu. Der Betreiber wird die Zustimmung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien nicht unbillig verweigern. Eine Übertragung ohne Zustimmung ist unwirksam.
6. Haftung; Fremde Inhalte
6.1 Der Betreiber haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruht. Als Kardinalspflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen, auf deren Einhaltung der Nutzer daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie auf eine Haftungshöchstsumme pro Vertragsjahr beschränkt, die der jährlichen Vergütung, die nach diesen AGB vereinbart wurde, entspricht. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die Haftungshöchstsumme pro Vertragsjahr auf die üblicherweise für entsprechende Leistungen zu zahlende Vergütungen pro Jahr beschränkt.
6.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Eine Haftung des Betreibers für Mängel aller Art an Inhalten, die unter zweckentsprechender Verwendung der Plattform generiert oder erstellt werden, ist ausgeschlossen, sofern und soweit die Mängel nicht auf einem Fehler der Software selbst beruhen. Der Nutzer stellt den Betreiber insoweit von der Haftung für mangelhafte Inhalte im Verhältnis zu Dritten, insbesondere seinen Vertragspartnern, frei.
6.4 Die Haftung des Betreibers für Inhalte (z. B. Texte, Bilder, rechtliche Dokumente, Logos), die durch den Nutzer bereitgestellt wurden und für Inhalte, die aus der Nutzung der Software durch Dritte (insb. Mitarbeiter des Nutzers) entstehen, ist ausgeschlossen.
6.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit der Betreiber ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.
6.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
6.7 Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
6.8 Für alle Ansprüche gegen den Betreiber auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit dem Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.9 Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste o. ä. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Betreiber den Nutzern gegenüber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität u. a.
6.10 Der Betreiber ist von der Haftung für durch die Nutzer auf der Plattform eingestellte rechtswidrige Inhalte ausgenommen, sofern der Betreiber nicht tatsächlich Kenntnis von diesen Inhalten oder von Umständen hat, die die Rechtswidrigkeit der Inhalte offensichtlich erkennen lassen.
7. Freistellung
Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber dem Betreiber geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der Plattform eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Plattform. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Betreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, den Betreiber für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8. Höhere Gewalt
8.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Betreiber die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Betreiber nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
8.2 Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Betreiber auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
8.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird der anderen Partei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Soweit nicht in diesen AGB anderweitig vereinbart oder bestimmt, bedürfen Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen des durch die Nutzung der Plattform und Registrierung eines PartPrinZ-Accounts zustande gekommenen Nutzungsvertrages der Schriftform. Die vereinbarte Schriftform gilt auch dann als gewahrt, wenn die Unterzeichnung mittels einfacher elektronischer Signatur, die die Anforderungen der eIDAS Verordnung (EU) 910/2014 erfüllt (z.B. digitale Fernsignatur), oder (ii) die telekommunikative Übermittlung eines eingescannten handschriftlich unterschriebenen Dokuments (z.B. per Telefax oder E-Mail) erfolgt, wobei im Falle von (ii) das Originaldokument anschließend per Post an die jeweils andere Partei versandt werden muss, sofern hierauf nicht ausdrücklich textförmlich durch die Parteien übereinstimmend verzichtet wird.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer sich nachträglich herausstellenden Regelungslücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Gegenstand, Maß, Ort und Geltungsbereich – bzw. im Fall von Regelungslücken dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser AGB – am nächsten kommt.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Nutzern und dem Betreiber aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Jena.
Abschnitt B: Rechtsverhältnisse zwischen Einkäufer oder Hersteller und Betreiber
1. Geltungsbereich; Leistungsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Abschnittes ist das Rechtverhältnis zwischen Einkäufer oder Hersteller und dem Betreiber der Plattform.
1.2 Gegenstand des Rechts- und Nutzungsverhältnisses zwischen den Nutzern und dem Betreiber ist die teils entgeltliche und unentgeltliche, auf die Dauer des Bestehens eines Nutzungsvertrages befristete, nicht ausschließliche Zurverfügungstellung der Plattform zur zweckentsprechenden und ausschließlich gewerblichen Nutzung durch den Nutzer über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz und Rechenleistung.
1.3 Der Betreiber stellt den Nutzern in ihren Eigenschaften als Einkäufer und Hersteller eine Plattform für das Angebot und den Vertrieb von Zerspanungsteilen durch die Ermöglichung des Abschlusses von Lieferverträgen bereit. Die Leistungen der Plattform bestehen u. a. in
1.3.1 der Bereitstellung der Plattform und Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeit des auf der Plattform angebotenen Marktplatzes für Zerspanungsteile;
1.3.2 die Ermöglichung eines strukturierten und einfachen Kommunikations- und Informationsaustauschs über ein integriertes und weitgehend automatisiertes Nachrichten- und Auftragsmanagementsystem zur Vereinfachung der Kommunikation und des Austauschs erforderlicher Informationen und Unterlagen;
1.3.3 der Ermöglichung der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse durch vom Einkäufer initiierte Anfragen an geeignete Hersteller. Zur Leistung der Plattform gehört nicht die Ermöglichung oder das Angebot einer Zahlungsabwicklung für geschlossene Verträge.
1.4 Der Betreiber schuldet gegenüber den Nutzern weder einen Erfolg des Abschlusses von Verträgen mit anderen Nutzern noch die konkrete Vermittlung oder Mindestverfügbarkeit von Anfragen und Angeboten.
1.5 Widersprechende Regelungen dieses Abschnitts gehen den Regelungen des Abschnitts A vor.
2. Zustandekommen eines Nutzungsvertrages
2.1 Für die Nutzung der Plattform ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen Nutzer und Betreiber erforderlich. Der Nutzungsvertrag ist für den Einkäufer unentgeltlich und für den Hersteller entgeltlich (Ziff. 9).
2.2 Der Nutzungsvertrag kommt durch die Erstellung und Registrierung eines PartPrinZ-Accounts entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Dem Nutzer wird unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung eine Bestätigung der Registrierung per E-Mail übersandt; die Vertragsbestimmungen werden im Übrigen durch den Betreiber nicht gespeichert. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
2.3 Die Regelungen des § 312i Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden abbedungen.
3. Anmeldung und PartPrinZ-Account
3.1 Die Registrierung eines PartPrinZ-Accounts ist nur für natürliche unbeschränkt geschäftsfähige Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften als Unternehmer im Sinne von § 13 BGB erlaubt, die einer gewerblichen, geschäftlichen oder fiskalischen Tätigkeit nachgehen, die dem Zweck der Plattform entspricht. Der Nutzer, unabhängig von seiner Eigenschaft auf der Plattform, ist zur Angabe der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen eines Unternehmens verpflichtet.
3.2 Mit der Registrierung wird ein technischer Account für das jeweilige Unternehmen (Unternehmens-Account) erstellt. Die Erstellung zusätzlicher Accounts für Nutzer für das jeweilige Unternehmen ist nicht möglich. Der Nutzer hat bei der Registrierung eines PartPrinZ-Accounts jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu kontrollieren und durch entsprechende Schaltflächen einzelne Schritte und Prozesse zu wiederholen („Zurück“, „Weiter“). Vor dem Absenden der Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Angaben vollständig zu überprüfen und zu korrigieren.
3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Die Registrierung durch Nutzer, bei denen es sich um juristische Personen oder Personenvereinigungen handelt, ist ausschließlich durch einen gesetzlichen Vertretungsberechtigten, Handlungsbevollmächtigten oder wirksam bevollmächtigten Stellvertreter durchzuführen. Die Angabe der Vertretungsberechtigung sowie des Namens der anmeldenden Person ist verpflichtend und wahrheitsgemäß vorzunehmen.
3.4 Auf Aufforderung des Betreibers ist der Nutzer verpflichtet, Nachweise über die Richtigkeit seiner Angaben zu erbringen. Der Betreiber kann unter anderem Nachweise für die Geschäftsanschrift, Identitätsdokumente für die Verifizierung des Inhabers, Handlungsbevollmächtigten, Prokuristen, Geschäftsführer oder sonstigen Bevollmächtigten verlangen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Angaben, kann der Betreiber die Registrierung ablehnen und/oder den PartPrinZ-Account sperren.
3.5 Der Nutzer ist zur regelmäßigen Überprüfung der Aktualität seiner bei der Registrierung angegebenen Daten verpflichtet. Ändern sich die Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
3.6 Ein Hersteller ist zusätzlich verpflichtet, die über die Verifizierung des Unternehmens hinausgehenden Angaben unter anderem zu Material, Branche, Fertigungstechnik, Maße, Toleranzen, Zertifizierungen und Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen vorzunehmen und aktuell zu halten.
3.7 Die Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten zum PartPrinZ-Account geheim zu halten und den Zugang sorgfältig zu sichern. Der Nutzer ist berechtigt, die Zugangsdaten einem bevollmächtigten Dritten zur zweckentsprechenden Plattformnutzung offenzulegen. Der Nutzer hat hierzu angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass nur berechtigte und bevollmächtigte Personen Zugang zum PartPrinZ-Account erhalten. Der Nutzer ist verpflichtet, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein PartPrinZ-Account von unberechtigten Dritten kompromittiert und missbraucht wurde.
3.8 Die Übertragung eines PartPrinZ-Accounts ist untersagt.
3.9 Der Betreiber behält sich vor, PartPrinZ-Accounts, die über einen längeren Zeitraum – mindestens sechs Monate – nicht aktiv genutzt wurden, zu sperren und zu löschen. Vor der Sperrung und Löschung informiert der Betreiber den Nutzer rechtzeitig. Wird der PartPrinZ-Account anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.
3.10 Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen wurde. Bei der Entscheidung über die Sperrung des Zugangs des Nutzers zur Plattform wird der Betreiber die Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Heranziehung unter anderem folgender Kriterien berücksichtigen:
3.10.1 absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder der offensichtlich unbegründeten Erstellung von Reklamationen, Meldungen oder Beschwerden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht werden;
3.10.2 absolute Anzahl der begründeten Beschwerden und Meldungen anderer Nutzer über das Verhalten und die Vertragsabwicklung;
3.10.3 die Schwere der missbräuchlichen Verwendung der Plattform, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte und deren Folgen;
3.10.4 die vom Nutzer verfolgten Absichten, sofern diese zu ermitteln sind.
4. Leistungspflichten des Betreibers
4.1 Der Betreiber ist verpflichtet dem Nutzer die Plattform und Software für die Laufzeit des Nutzungsvertrages zur Nutzung über das Internet bereitzustellen und die für die vertragsgerechte Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Betreiber wird nach Maßgabe dieses Abschnittes Standardpflegeleistungen (Wartung und Support) sowie Leistungen zur Störungs- und Fehlerbeseitigung (Ziff. 11 und 12) erbringen.
4.2 Der Betreiber gewährleistet nach Maßgabe dieses Abschnittes die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Plattform während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese regelmäßig warten und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
4.3 Die Software wird den Nutzern modular über die Plattform zur zweckentsprechenden Nutzung bereitgestellt. Anhand eines durch den modularen Aufbau nachvollziehbaren Prozesses von der Anfrage von Liefergegenständen (Anfragemanagement), über die Erstellung, Abgabe und Vergleich von Angeboten (Angebotsmanagement), die Verwaltung und Durchführung von Aufträgen (Bestell- und Zahlungsmanagement) und der Ermöglichung eines strukturierten Austausches über mögliche Reklamationen (Reklamationsmanagement) können die Nutzer über die Plattform dokumentiert Lieferverträge eschließen und die andernfalls analogen Prozesse digital abbilden. Die Plattform ermöglicht ausdrücklich nicht die Abwicklung und Durchführung von Zahlungsverkehr- und Geldtransitprozessen zwischen den Nutzern.
4.4 Der Betreiber stellt dem Nutzer die Plattform und Software mit den vorbezeichneten Funktionalitäten in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server betrieben wird, auf dem die Plattform betriebsbereit eingerichtet ist („Übergabepunkt“) zur Nutzung bereit. Der Zugriff des Nutzers auf die Plattform erfolgt browserbasiert. Der Betreiber schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen bzw. Endgeräten des Nutzers oder seiner Mitarbeiter und dem Übergabepunkt.
4.5 Dem Nutzer wird die Nutzung der Plattform und Software im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen während der Vertragslaufzeit gestattet. Es handelt sich um ein örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes, nicht auf Dritte übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Plattform. Eine weitergehende Übertragung oder Einräumung von Rechten an der Plattform erfolgt nicht.
4.6 Soweit der Betreiber im Zusammenhang mit der Plattform „Open Source Software“ (nachfolgend „OSS“ – d. h. Software, die vom Rechteinhaber beliebigen Nutzern mit dem Recht zur Bearbeitung und/oder Verbreitung überlassen wird) nutzt, wird die Plattform dem Nutzer abweichend von Ziffer 4.5 lediglich auf Grundlage der anwendbaren Lizenzbedingungen der OSS vom jeweiligen Lizenzgeber zur Verfügung gestellt. Der Betreiber wird den Nutzer darauf hinweisen, um welche OSS es sich handelt und zu welchen Bedingungen diese dem Nutzer überlassen wird.
4.7 Die Regelungen nach Ziff. 4.5 und 4.6 geltend entsprechend für die Bereitstellung neuer Versionen oder Updates, sofern eine solche Bereitstellung nach Maßgabe dieser Bedingungen erfolgt.
5. Weiterentwicklung der Plattform
5.1 Der Betreiber ist berechtigt, die Plattform und Software während der Vertragslaufzeit in Bezug auf Qualität, Funktionalität; Bedienungsfreundlichkeit und Modernität zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, sie an geänderte Anforderungen, branchenspezifischer Regulatorien, gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen, technischer (Weiter-)Entwicklungen oder zum Zwecke der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der IT- und Datensicherheit anzupassen, das Layout und die Anordnung der Oberfläche zu modernisieren und etwaige Funktionsbeeinträchtigungen zu beseitigen. Der Umfang steht im freien Ermessen des Betreibers. Abschnitt A, Ziff. 3.5 gilt entsprechend.
5.2 Dem Betreiber ist es durch eine Weiterentwicklung der Plattform und Software grundsätzlich nicht gestattet, Kernfunktionalitäten aus der Plattform zu entfernen. Kernfunktionalitäten der Plattform sind insoweit solche Funktionalitäten, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Plattform nach objektivem Empfängerhorizont wesentlich sind und deren Entfernung die Nutzung der Plattform durch den Nutzer unzumutbar einschränken würde. Der Betreiber ist dennoch berechtigt, bestehende Funktionalitäten umzustrukturieren, umzubenennen oder im Einzelfall zu entfernen, soweit die Nutzung der Plattform nur unerheblich hinter den originär bekannten Funktionalitäten zurückbleiben.
5.3 Werden durch die Weiterentwicklung Funktionalitäten entfernt und die Nutzung der Plattform für den Nutzer hierdurch unzumutbar beeinträchtigt, kann der Nutzer den Vertrag außerordentlich zum Monatsende kündigen. Die außerordentliche Kündigung des Nutzers ist nur dann wirksam, wenn die Kündigung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab der Bereitstellung der Weiterentwicklungsleistungen dem Betreiber zugegangen ist. Abschnitt A, Ziff. 9 ist zu berücksichtigen.
5.4 Der Betreiber ist berechtigt, die Bereitstellung von neuen Funktionalitäten, die nicht nur eine geringfügige funktionale Verbesserung der vom Vertrag umfassten Funktionalitäten, sondern abgrenzbar neuer und eigenständiger Bestandteil der Plattform sind, von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gemäß gesonderter Vereinbarung abhängig zu machen.
6. Verfügbarkeit
6.1 Dem Betreiber ist bekannt, dass der Nutzer auf die Erreichbarkeit der Plattform angewiesen ist. Die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform steht im höchsten Bestreben des Betreibers. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Betreiber weist den Nutzer darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Plattform eintreten können, die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Betreibers handeln, vom Betreiber nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, internet- und netzbedingte Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Nutzer und seinen Mitarbeitern genutzte Hard- und Software sowie die technische Infrastruktur des Betreibers kann Einfluss auf die Erreichbarkeit der Plattform haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Erreichbarkeit oder Funktionalität der Plattform haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
6.2 Der Betreiber gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,0 % im Jahr am Übergabepunkt während der üblichen Betriebszeit. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Nutzers, sämtliche Hauptfunktionen der Plattform zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Betreibers oder der von Betreiber beauftragten Dienstleister im Rechenzentrum maßgeblich.
6.3 Zeiten der Nichtverfügbarkeit (Ausfallzeiten), die auf den folgenden Ereignissen beruhen, mindern die Verfügbarkeit nach Ziffer 6.3 nicht:
6.3.1 Probleme innerhalb des Netzwerks oder der Infrastruktur des Nutzers oder von vom Nutzer beauftragten Dritten,
6.3.2 Ausfall/Beeinträchtigung der Netzanbindung des Nutzers,
6.3.3 Ausfälle/Beeinträchtigungen, die auf dem Handeln oder Unterlassen des Nutzers oder eines nicht vom Betreiber beauftragten Dritten beruhen,
6.3.4 nicht vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Nutzer,
6.3.5 Handlungen nicht autorisierter Dritter, soweit die Handlungsmöglichkeit des nicht autorisierten Dritten dem Nutzer zuzurechnen ist (bspw. durch die Nichtbeachtung angemessener Sicherheitsverfahren),
6.3.6 Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen und nicht durch angemessene Maßnahmen des Betreibers kompensiert werden können.
6.4 Der Betreiber ist berechtigt, den Zugriff auf die Plattform zu unterbrechen (Aussetzung), wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server des Betreibers bzw. der Server eines beauftragten Dienstleisters, der Sicherheit oder Integrität der informationstechnischen Systeme des Nutzers, zur Durchführung von Wartungsarbeiten an der Plattform erforderlich oder durch sofort vollziehbare oder bestandskräftige behördliche oder vorläufig vollstreckbare oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen vorübergehend angeordnet ist.
7. Wartung und Support
7.1 Der Betreiber wird die Plattform während der Dauer dieses Vertrages regelmäßig warten. Gegenstand der Wartung ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Plattform sowie die Aufrechterhaltung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Der Betreiber wird den Nutzer über etwaige mit der Wartung verbundene Einschränkungen rechtzeitig auf geeignete Weise informieren.
7.2 Die Wartung umfasst alle notwendigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands erforderlich sind. Die Wartung umfasst daher vordergründig die Beseitigung von während der Laufzeit dieses Vertrages auftretenden Mängeln und sonstigen Fehlfunktionen, sofern diese nicht durch den Nutzer verursacht wurden. Der Betreiber wird die Wartung durch Bereitstellung von Patches, Updates und/oder Releases erfüllen.
7.3 Der Betreiber erbringt die Wartungsleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
7.4 Der Betreiber unterstützt den Nutzer darüber hinaus hinsichtlich der Anwendung der Plattform und der Fehlerbehebung durch die Vorhaltung eines technischen Supports. Der technische Support dient der zentralen Entgegennahme der Meldungen von Mängeln, aufgetretenen Fehlern oder Störungen und der Beantwortung von Anwenderfragen in Bezug auf die Plattform.
7.5 Der technische Support steht dem Nutzer zu den üblichen Geschäftszeiten des Betreibers, ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland, via E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
7.6 Der Betreiber ist nicht zur Bearbeitung solcher Supportanfragen verpflichtet, die sich mithilfe eines bereitgestellten Online-Hilfe-Portals beantworten lassen.
8. Pflichten der Nutzer
8.1 Den Nutzern ist es untersagt,
8.1.1 Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
8.1.2 Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen,
8.1.3 einem anderen Nutzer anzubieten, einen Liefervertrag ganz oder teilweise außerhalb der Plattform abzuschließen, nachdem eine Anfrage durch einen Einkäufer erstellt wurde.
8.2 Der Nutzer ist ferner verpflichtet
8.2.1 die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
8.2.2 bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
8.2.3 Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
8.3 Der Betreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Betreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Anfragen und Angeboten angebotene Waren keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
8.4 Der Betreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, die nicht mit geltenden Vorschriften vereinbar und damit rechtswidrig sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Im Falle des Verdachts von Straftaten, die eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit von Personen darstellen, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Verdacht den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Der Nutzer erhält eine Begründung, in der die Gründe für die Sperrung dargelegt werden.
8.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die sich aus Abschnitt C und D ergebenden Sorgfaltspflichten einzuhalten.
8.6 Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören oder gefährden oder stören können, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Schadsoftware behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Betreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretende Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Betreiber geltend machen.
9. Vergütung
9.1 Die Nutzung der Plattform ist für Einkäufer kostenfrei.
9.2 Hersteller sind verpflichtet, für die Nutzung der Plattform an den Betreiber ein auftragswertbasiertes oder statisches Entgelt entsprechend des jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnisses zu zahlen. Das Preisverzeichnis ist Vertragsbestandteil. Die Vergütung nach dem Preisverzeichnis ist auch fällig, wenn die Nutzer gegen Ziff. 8.1.3 dieses Abschnitts verstoßen.
9.3 Das Entgelt ist zuzüglich der im Leistungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer durch den Hersteller an den Betreiber unbar sofort ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern auf Rechnungen eine abweichende Zahlungsfirst angegeben ist, ist diese für die Fälligkeit des Entgelts maßgeblich.
9.4 Der Hersteller ist mit einem Versand der Rechnung per E-Mail einverstanden.
9.5 Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zum PartPrinZ-Account ganz oder teilweise auszusetzen, wenn sich der Hersteller mit der Zahlung der vertraglichen vereinbarten Vergütung in Verzug befindet und der Hersteller nach Ablauf einer angemessenen Frist trotz Zahlungsaufforderung das ausstehende Entgelt nicht leistet.
9.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Erklärung einer Aufrechnung gegen Forderungen des Betreibers durch den Hersteller ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen oder Ansprüche des Herstellers gegen den Betreiber.
10. Datenschutz, Datensicherheit
10.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
10.2 Soweit der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt den Betreiber im Falle eines pflichtwidrigen Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer wird insbesondere die ihm obliegenden Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten prüfen, fortlaufend erfüllen und eine erforderliche Einwilligung der jeweils von der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform betroffenen Person einzuholen, soweit kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift.
10.3 Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Plattform erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Der Betreiber verpflichtet sich gegenüber den Nutzern der Plattform zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit über die durch die Plattform verarbeiteten vertraulichen Informationen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:
11.2 Geschäftsgeheimnisse der Nutzer iSv. § 2 Nr. 1 GeschGehG in der jeweils gültigen Fassung darf der Betreiber im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 3 ,4 ,5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
11.3 Eine Weitergabe an Dritte oder eigene Verwertung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nutzer haben zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche, bestands- oder rechtskräftig angeordnete Offenlegungspflicht. Für den Fall, dass der Betreiber durch eine Behörde zur Offenlegung von entsprechenden Geschäftsgeheimnissen aufgefordert wird, wird er, sofern dies gesetzlich zulässig ist, den Nutzer hierüber zuvor informieren und dem Nutzer die Möglichkeit geben, entsprechende Rechtsschutzmöglichkeiten zu ergreifen.
12. Vertragsdauer; Kündigung und Folgen der Beendigung
12.1 Der Nutzungsvertrag wird zwischen den Nutzern und dem Betreiber auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Erstellung und Registrierung eines PartPrinZ-Accounts.
12.2 Der Vertrag kann durch
12.2.1 einen Einkäufer mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt,
12.2.2 einen Hersteller mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt,
werden. Die Kündigungsfristen gelten für den Betreiber entsprechend.
12.3 Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere dann vor, wenn
12.3.1 der Nutzer wiederholt trotz vorangegangener Abmahnung gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen hat,
12.3.2 der Nutzer ein vertragswidriges Verhalten nicht beseitigt oder abstellt und eine hierzu vom Betreiber gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist,
12.3.3 der Nutzer zum Nachteil des Betreibers oder eines anderen Nutzers eine deliktische Handlung vornahm oder eine solche versuchte.
12.4 Sobald der Zugang zur Plattform durch den Betreiber gesperrt oder der Nutzungsvertrag durch Kündigung beendet wurde, ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, die Plattform mit anderen PartPrinZ-Accounts zu nutzen und sich erneut an der Plattform anzumelden.
12.5 Eine Sperrung des PartPrinZ-Accounts oder eine Kündigung des Nutzungsvertrages hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits über die Plattform nach Abschnitt C zustande gekommenen Verträgen zwischen den Nutzern. Die Nutzer haben sodann in eigener Verantwortlichkeit sicherzustellen, dass die sie treffenden Rechte und Pflichten aus den abgeschlossenen Verträgen entsprechend der wechselseitigen Vereinbarungen erfüllt/eingehalten werden oder erfüllt/eingehalten werden können. Im Falle der Sperrung eines PartPrinZ-Accounts oder der Kündigung eines Vertrages durch einen Einkäufer, werden sämtliche noch laufenden Anfragen automatisch durch den Betreiber beendet.
Abschnitt C: Rechtsverhältnis zwischen Einkäufer und Hersteller
1. Geltungsbereich
1.1 Der Abschnitt regelt das Verhältnis zwischen Einkäufer und Hersteller bei der Nutzung der Plattform zum Zwecke der Durchführung vorvertraglicher und vertraglicher Maßnahmen. Dieser Abschnitt regelt das Zustandekommen eines Vertrages bei zweckentsprechender und vertragsgemäßer Nutzung Plattform zwischen Einkäufer und Hersteller abschließend. Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt, regelt dieser Abschnitt nicht die Rechte und Pflichten der Nutzer für die Durchführung der abgeschlossenen Verträge.
1.2 Dem Einkäufer und Hersteller steht es frei, eigene Allgemeine Einkaufs-, Liefer- und/oder Geschäftsbedingungen vorzugeben und in den Vertrag einzubeziehen, mit der Folge, dass diese den Regelungen dieses Abschnittes vorgehen. Dies gilt nicht für die Regelungen dieses Abschnittes über den Abschluss und das Zustandekommen eines Vertrags; diese Regelungen gehen auch etwaigen von den Nutzern einbezogenen Vertragsbedingungen vor.
2. Abschluss von Verträgen
2.1 Einkäufer und Hersteller können über die Plattform bei zweck- und vertragsentsprechender Nutzung Lieferverträge abschließen. Diese Lieferverträge werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Einkäufer und Hersteller geschlossen. Die Plattform dient dabei nur als technische Vermittlungsstelle und der Betreiber stellt lediglich die zur Abgabe der notwendigen Erklärungen erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit; er handelt weder als Erklärungs- noch Empfangsbote. Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer des PartPrinZ-Accounts grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich und haften für von Dritten unter dem PartPrinZ-Account des Nutzers abgegebene Erklärungen in vorhersehbarem Umfang.
2.2 Ein Liefervertrag kommt nach den folgenden Bestimmungen zustande. Bei dem Vertragsschluss handelt es sich nicht um eine Versteigerung; § 156 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Zwischen den Nutzern kommt ein Liefervertrag durch die fristgerechte Annahme eines Angebotes des Herstellers durch den Einkäufer über den vom Einkäufer in einer Anfrage definierten Vertragsgegenstand zustande.
2.4 Der Einkäufer hat hierzu zuvor eine zeitlich begrenzte Anfrage zu erstellen, in der er den Vertragsgegenstand konkret definiert und Hersteller zur Abgabe verbindlicher Angebote einlädt. Bei der Anfrage handelt sich nicht um verbindliche Angebote im Sinne von § 145 Abs. 1 BGB, sondern stellt die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Der Einkäufer ist verantwortlich für die Richtig- und Vollständigkeit seiner Angaben. Der Einkäufer kann im Anfragemanagement nur solche Hersteller zur Angebotsabgabe auffordern, die technisch in der Lage sind, den Vertragsgegenstand unter Berücksichtigung der vom Hersteller getätigten Angaben zu Material, Branche, Verarbeitungsverfahren/Technologie, Maße, vorhandene Prüfberichte und Zertifikate und sonstige Dienstleistungen herzustellen. Ein Hersteller wird dem Einkäufer nur dann möglicher Vertragspartner durch die Plattform angezeigt, wenn der in der Anfrage beschriebene Vertragsgegenstand mit dem Leistungsportfolio des Herstellers (Abschnitt B, Ziff. 3.6) grundsätzlich übereinstimmt.
2.5 Der Hersteller hat die Möglichkeit auf eine nach Ziff. 2.4 erstellte Anfrage im Anfragemanagement ein verbindliches Angebot abzugeben, dessen Kalkulation durch den Hersteller erfolgt, wenn er durch den Einkäufer zur Angebotsabgabe aufgefordert (eingeladen) wurde und die Anfragefrist nicht abgelaufen ist. Die Angebote des Herstellers sind bindende Erklärungen, die auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Einkäufer gerichtet sind. Die Regelungen der §§ 116 ff. BGB bleiben unberührt. Der Hersteller vergibt bei Angebotsabgabe eine Bindefrist, für die längstens ein abgegebenes Angebot gültig ist. Der Hersteller kann bestimmen, ob sein Angebot, wenn es aus mehreren Einzelpositionen besteht, nur vollständig angenommen werden kann. Der Hersteller hat in seinem Angebot einen voraussichtlichen, vertraglich jedoch nicht bindenden, Liefertermin anzugeben. Angaben der Hersteller in Freitextfeldern sind verbindliche Angebotsbestandteile. Das Angebot gilt als verbindlich abgegeben, wenn der Hersteller die Schaltfläche „Angebot versenden“ betätigt hat. Der Hersteller hat weder gegen den Einkäufer noch gegen den Betreiber einen Anspruch auf Einladung zur Abgabe eines Angebotes.
2.6 Der Einkäufer entscheidet nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Angeboten frei über die Annahme eines oder mehrerer der eingereichten Angebote oder einzelner Positionen aus diesen. Der Einkäufer kann, sofern der Hersteller keine abweichenden Angaben getätigt hat, unter mehreren abgegebenen Angeboten auch einzelne Angebotspositionen verschiedener Hersteller annehmen. Kann ein Angebot eines Herstellers nur im Ganzen angenommen werden, ist die Annahme nur eines Teils dieses Angebotes ausgeschlossen.
2.7 Der Liefervertrag kommt nach Auswahl des Angebotes oder Teile hiervon durch die Betätigung der Schaltfläche „Bestellung verbindlich absenden“ durch den Einkäufer zustande, sofern die Angebotsfrist des Herstellers nicht abgelaufen ist. Der Hersteller erhält nach Vertragsschluss eine vom Betreiber im Auftrag des Einkäufers versandte deklaratorische Benachrichtigung über die verbindliche Bestellung.
2.8 Der Hersteller ist verpflichtet, die verbindliche Bestellung des Einkäufers unverzüglich zu prüfen und zu bestätigen. Die Bestätigung des Auftrages erfolgt durch den Hersteller über die entsprechende Schaltfläche im Auftragsmanagement zur konkreten Bestellung. Mit Bestätigung des Herstellers erhält der Einkäufer vom Betreiber im Auftrag des Herstellers eine deklaratorische Auftragsbestätigung. Der Hersteller teilt dem Einkäufer nach der oder mit der Auftragsbestätigung einen verbindlichen Liefertermin mit. Die Zulässigkeit der Änderung eines Liefertermins oder der übrigen Vertragsbestandteile richtet sich nach den zivilrechtlichen Bestimmungen.
2.9 Deklaratorischen Erklärungen kommen keine verbindlichen Rechtswirkungen zu. Den Vertragsparteien ist es unbenommen, den Vertrag nach Vertragsschluss ganz oder teilweise zu ändern. Für die Änderung, Anpassung oder Aufhebung des Vertrages genügt die Textform. Eine Änderung des Vertrages, gleich welcher Art und welchen Umfangs, hat keine Auswirkung auf die Vergütung nach Abschnitt B, Ziff. 9. Abschnitt B, Ziff. 8.1.3 bleibt unberührt und gilt entsprechend.
2.10 Alle Preisangaben auf der Plattform verstehen sich zuzüglich
2.10.1 der im Leistungszeitpunkt gültigen und anzuwendenden Umsatzsteuern,
2.10.2 sonstigen vorgeschriebenen gesetzlichen Abgaben (Zoll, Verpackungssteuern, etc.) und/oder
2.10.3 Liefer- und Versandkosten.
2.11 Für alle verbindlichen Erklärungen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform maßgebliche Systemuhrzeit.
2.12 Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, ist der Abschnitt E dieser AGB mit Zustandekommen des Liefervertrages nach diesem Abschnitt verbindlicher Vertragsbestandteil, mit der Maßgabe, dass die Regelungen des Abschnitt E bereits mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ihre Wirksamkeit entfalten.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Die Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Lieferverträge obliegen ausschließlich den Nutzern der Plattform. Der Betreiber übernimmt für die abgeschlossenen Lieferverträge weder eine Garantie für die Erfüllung und Werthaltigkeit der Lieferverträge noch eine Haftung für Sach- und/oder Rechtsmängel am Vertragsgegenstand. Den Betreiber trifft keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu sorgen oder an der Erfüllung mitzuwirken.
3.2 Der Betreiber kann gegenüber den Nutzern keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Der Betreiber ist insoweit nur bei konkreten Anhaltspunkten verpflichtet, Nachweise über die Identität der Nutzer einzuholen (Abschnitt B, Ziff. 3.3 ff.). Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren. Im Übrigen gilt Ziff. 2.1.
3.3 Der Hersteller ist alleiniger Verantwortlicher für die von ihm hergestellten und gelieferten Waren/Vertragsgegenstände im produkt- und zivilhaftungsrechtlichen Sinne.
4. Sorgfaltspflichten der Einkäufer und Hersteller
4.1 Der Einkäufer darf eine Anfrage nur erstellen, wenn
4.1.1 die Angaben so vollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis bestimmen lassen;
4.1.2 ein tatsächlicher Beschaffungsbedarf besteht; die Erstellung von Anfragen ausschließlich zur Markterkundung ist unzulässig;
4.1.3 die Erstellung der Anfrage oder Durchführung des Vertrages nicht nach der jeweils für den intendierten Liefervertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Vertragsgegenstände angefragt und angeboten werden, deren Angebot oder Herstellung und Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Betreiber ist berechtigt, eine solche Anfrage oder ein solches Angebot unverzüglich von der Plattform zu entfernen.
4.2 Vertragsgegenstände, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf der Plattform nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung aufgenommen wurde und die Ware nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.
4.3 Mit der Registrierung eines PartPrinZ-Accounts nach Abschnitt B. Ziff. 3 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Betreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.
Abschnitt D: Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für alle Nutzer der Plattform gleichermaßen. Der Abschnitt gilt insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nutzer eines PartPrinZ-Accounts, die die Plattform zweckentsprechend und vertragsgemäß nutzen sollen.
2. Allgemeine Pflichten aller Nutzer
2.1 Der Nutzer ist ausschließlich zur vertragsgerechten und zweckentsprechenden Nutzung der Plattform berechtigt; eine andere Nutzung ist ausgeschlossen. Die Rechte und Pflichten aus Abschnitt B, Ziff. 3 und 8 dieser AGB gelten für alle Nutzer entsprechend.
2.2 Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Plattform erlangt haben, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
2.3 Dem Nutzer ist es untersagt, Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten zu benutzten oder Eingriffe vorzunehmen, die zur Veränderung oder Störung der Plattform führen können oder die dazu geeignet oder bestimmt sind, die dort bereitgestellten digitalen Inhalte zu verändern oder zu zerstören.
2.4 Die für die Anmeldung an der Plattform erforderlichen Zugangsdaten zum PartPrinZ-Account sind von jedem Nutzer geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser AGB zulässig ist.
3. Nutzungsrechte/Lizenz
Der Betreiber räumt nur berechtigten Nutzern ein Nutzungsrecht im Sinne von Abschnitt B, Ziff. 1.1 und 4.5 an der Plattform ein.
Abschnitt E: Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehende Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gilt, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Nutzern der Plattform etwas anderes vereinbart wurde, für alle Nutzer sowie die von den Nutzern zur Nutzung der Plattform bevollmächtigten Dritten.
1.2 Der Einkäufer hat die Möglichkeit vor der Erstellung einer Anfrage und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die Hersteller eigene Vertraulichkeitsvereinbarungen („NDA“) in die Plattform hochzuladen und anzugeben, dass diese in das vorvertragliche und vertragliche Schuldverhältnis mit dem Hersteller einbezogen werden sollen. Diese NDA gehen den Regelungen dieses Abschnitts vor, soweit sie dem Einkäufer einen höheren Schutz gewähren.
2. Definitionen
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Abschnittes sind sämtliche Inhalte von Angeboten und Kommunikationen von Nutzern sowie Daten, insbesondere Skizzen, Zeichnungen, Spezifikationen, technische Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG oder sonstige nicht öffentliche Informationen, die ein Einkäufer im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelt und insbesondere im Zusammenhang mit Produktanfragen oder Aufträgen einem Hersteller durch Upload bereitstellt. Vertrauliche Informationen sind auch die vom Hersteller dem Einkäufer bereitgestellten Informationen, insbesondere die konkrete Angebotskalkulation.
3. Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtung
3.1 Die Nutzer verpflichtet sich wechselseitig, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zur Durchführung vorvertraglicher und vertraglicher Maßnahmen zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eigene Verwertung ist ausgeschlossen, es sei denn, der jeweils offenlegende Nutzer hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es besteht eine Ausnahme nach den übrigen Bestimmungen dieses Abschnittes. Dies gilt auch durch die Nutzer beauftragte Dritte, insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.2 Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen oder ihren Beauftragten von einem anderen Nutzer offengelegten oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen angemessen gegen unbefugtes Erlangen oder unbefugte Kenntnisnahme zu schützen. Angemessene Schutzmaßnahmen beinhalten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die verhindern, dass Unbefugte Zutritt oder Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, auf diese zugreifen oder vertrauliche Informationen anderweitig erlangen oder weitergeben können. Technische Maßnahmen müssen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Sie sind zu dem verpflichtet, die vertraulichen Informationen befugten Personen nur insoweit offenzulegen, als dies für Durchführung vorvertraglicher oder vertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, und diese befugten Personen in einem Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten, der dieser Vertraulichkeitsvereinbarung vergleichbar ist und diese Personen auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
4. Ausschluss der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtung
4.1 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der vertraulichen Informationen entfällt bzw. gilt nicht mehr für solche Informationen, für welche der jeweils die vertraulichen Informationen empfangende Nutzer nachweisen kann, dass
4.1.1 die Information bereits vor der Offenlegung durch den jeweils offenlegenden Nutzer oder vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereits bekannt war oder danach von dritter Seite bekannt wurde, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt wurde;
4.1.2 die Information der Öffentlichkeit bei Aufforderung zur Angebotsabgabe allgemein zugänglich und bekannt war;
4.1.3 die Information der Öffentlichkeit nach der Offenlegung ohne Mitwirkung oder Verschulden seitens der Nutzer bekannt oder allgemein zugänglich wurde;
4.1.4 die Information von einem Nutzer ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei entwickelt wurde;
4.1.5 der empfangende Nutzer aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat der empfangende Nutzer den offenlegenden Nutzer - soweit zulässig - über die beabsichtigte Weitergabe vorab schriftlich unverzüglich zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
4.1.6 der Nutzer zu der Weitergabe vorab ausdrücklich schriftlich von dem offenlegenden Nutzer ermächtigt worden ist.
4.2 Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, insbesondere §§ 5, 6 HinSchG, bleiben unberührt.
5. Dauer; Verpflichtung zur Vernichtung
5.1 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbeschränkt, auch über die Beendigung der Plattformnutzung oder des konkreten Vertragsverhältnisses hinaus.
5.2 Der Hersteller ist auf jederzeitiges textförmliches Verlangen des Einkäufers verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sowie sämtliche Kopien hiervon und sonstiges Material, das solche Informationen enthält, unverzüglich herauszugeben oder nachweislich zu vernichten. Dies betrifft insbesondere solche vertraulichen Informationen, die der Hersteller im Zusammenhang mit der zweckentsprechenden und vertragsgemäßen Nutzung der Plattform auf eigenen lokalen Endgeräten gespeichert hat. Die Nutzer verpflichten sich, eigene Unterlagen und sonstige Materialien, die sie anhand der offengelegten vertraulichen Informationen erstellt haben, zu vernichten, wenn diese vertraulichen Informationen nicht mehr erforderlich sind, weil der Zweck erfüllt wurde.
6. Vertragsstrafe
6.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt verpflichtet sich die Nutzer wechselseitig zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen der verletzten Partei gestellt wird. Wird die Zuwiderhandlung trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt, so wird die in Satz 1 genannte Vertragsstrafe für jeden weiteren Monat der begonnenen Zuwiderhandlung erneut zur Zahlung fällig.
6.2 § 343 BGB bleibt unberührt.
7. Schlussbestimmung
Abweichend von Abschnitt A, Ziff. 9 richtet sich der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Abschnitt zwischen den Nutzern wegen einer Verletzung der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.